Fischtöter mit Hakenlöser
Fischtöter mit Hakenlöser
Neben Kescher, Maßband, Hakenlöser und Messer ist der Töter das fünfte Werkzeug, welches gesetzlich beim Fischfang zum Mitführen vorgeschrieben ist. Mit dem Fischbetäuber wird die Beute nach dem Tierschutzgesetz vor dem Töten betäubt. Dabei erlaubt der Aaltöter das unmittelbare Töten des Aals nach dem Gesetz.
Fischtöter
Ein Schlagholz oder Keule mit schwerem Kopfteil zum Betäuben eines Fisches durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf. Sofort danach wird der Fisch durch einen Herzstich getötet.
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